Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir sind dabei stets bemüht, zusammen mit unseren Mandanten Probleme im Arbeitsleben rechtzeitig zu identifizieren und sie einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Sollte es jedoch notwendig sein, setzen wir die Rechte der Mandantschaft auch konsequent gerichtlich durch.
Im Mittelpunkt unseres Leistungsangebots im Arbeitsrecht stehen dabei die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Fragen bei Gehalt, Gratifikation, Urlaub, oder die Beratung bei zwischenmenschlichen Problemen am Arbeitsplatz. Weitere wichtige Bereiche unseres Beratungsspektrums sind das strategisch richtige Verhalten vor und bei Kündigungen (Aufhebungs-, Abwicklungsverträge, Abfindungen, Zeugnisse) und die kollektivrechtlichen Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts. Aber auch bei Fragen des Betriebsübergangs oder Arbeitnehmerüberlassung helfen wir Ihnen gerne.